Teilnahmebedingungen für die Buchung eines Christkindbesuchs
1. Teilnahmeberechtigung
Die Buchung des Christkindesbesuchs steht ausschließlich folgenden Einrichtungen offen:
- Vereine, Verbände, Parteien Firmen, Kindergärten und Schulen, die ihren Sitz in Roth haben.
- Der Nachweis des Sitzes ist auf Nachfrage zu erbringen.
Private Buchungen sowie Anfragen außerhalb des Stadtgebiets Roth können leider nicht berücksichtigt werden.
2. Terminvergabe und Durchführung
- Die Einsätze werden nach Möglichkeit der ehrenamtlichen Christkinder koordiniert. Ein Terminversprechen kann nicht gegeben werden.
- Die Buchung gilt als unverbindliche Anfrage. Eine Teilnahme erfolgt nur im Rahmen der terminlichen und organisatorischen Möglichkeiten.
3. Preise
Die Kostenbeteiligung richtet sich nach Art der Organisation:
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Organisationstyp
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Preis
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Hilfsorganisationen (z. B. BRK, THW)
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0,00 €
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Kindergärten
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0,00 €
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Schulen
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0,00 €
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Vereine
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35,00 €
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Privatwirtschaftliche Organisationen
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55,00 €
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Die genannten Preise verstehen sich als Unkostenbeitrag zur Deckung von Aufwand und Organisation. Sie sind nach Bestätigung des Termins verpflichtet diese per Überweisung zu begleichen. Sollte eine Absage des Termins durch Sie zu Schulden kommen, ist der Betrag dennoch zu bezahlen.
4. Sonstiges
- Die Zahlung gilt als verbindlich, eine Rückerstattung bei Absage ist ausgeschlossen.
- Die Einsätze des Christkindes dienen der Pflege des lokalen Brauchtums und sind nicht kommerziell ausgerichtet.
- Einsätze des Christkindes im Rahmen von Firmenveranstaltungen o. ä. sind zulässig, jedoch kostenpflichtig (siehe Preisübersicht).
- Es wird erwartet, dass die Würde und Symbolkraft des Christkindes bei allen Veranstaltungen gewahrt bleibt.
5. Kontakt & Organisation
Die Koordination erfolgt durch:
Stadt Roth
Frau Kordzumdieke
Veranstaltungen