Anmeldung Christkindlesmarkt 2025

 

Anmeldeschluss: 31.08.2025

Ansprechpartner

Bitte teilen Sie uns mit, unter welcher Telefonnummer wir Sie bei Rückfragen während der üblichen Geschäftszeiten erreichen dürfen.

Bitte teilen Sie uns eine Mobiltelefonnummer mit, unter der Sie am Veranstaltungstag sowie während der Auf- und Abbauphase dauerhaft erreichbar sind. Auf diese Mobiltelefonnummer werden im Notfall auch sicherheitsrelevante Informationen während der Veranstaltung per SMS versendet.
 

Bitte beachten Sie, dass dies ein Pflichtfeld ist und eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung darstellt.

abweichende Rechnungsadresse
Bei dem oben genannten Verkäufer handelt es sich um eine/n:
Ich/Wir bieten Folgendes an*:
Werden folgende Optionen mit angeboten?

Alkoholausschank:

Essen:

Verwendung von Flüssiggasflaschen:

Verwendung von offenem Feuer:

Verwendung von einem Gasgrill/ oder Ähnliches:

Verwendung von einem Holzkohlegrill:

Verwendung von einer Fritteuse:

Verbindliche Teilnahme*

Soziale Einrichtungen, Kindertagesstätten oder Schulen können auch an nur zwei Tagen (Do/Fr oder Sa/So) teilnehmen. Bitte hier den Wunschtermin angeben:

Kostenübersicht Hüttengebühr

pro Wochenende (jeweils Donnerstag bis Sonntag)

 

Bei Verkauf von ausschließlich Waren bzw. Kunsthandwerk

 

Bei Verkauf von

Speisen und Getränken*

Gewerbetreibende       

bzw. private Verkäufer

95,00 €

 

109,00 €

Vereine / Parteien

85,00 €

109,00 €

 

Soziale Einrichtung, Kindertagesstätte oder Schulen

85,00 €

109,00 €


Wir sind eine soziale Einrichtung, Kindertagesstätte oder Schule und können nur an zwei Tagen teilnehmen

Wunschplatz

Wunschplatz
Hier können Sie Ihre Wunschstandplätze eingeben. Je mehr Wunschplätze Sie angeben, desto besser können wir planen. Es besteht allerdings keine Garantie auf die gewünschten Standplätze. Die Zuweisung der Standplätze erfolgt nach Verfügbarkeit und anhand umfangreicher Auswahlkriterien, darunter sicherheitsrelevante Aspekte, Angebotsvielfalt, Stammplätze und sonstige zahlreicher veranstaltungsrelevanter Gesichtspunkte.
Den endgültigen Standplatz erhalten Sie bei Zusage Ihrer Anmeldung durch den Veranstalter. 
 

MERKBLATT //  Christkindlesmarkt 2025

 

  • Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Veranstalter.
  • Der von Ihnen betriebene Stand muss während der gesamten Öffnungszeit besetzt sein. Der Beginn des Abbaus vor Marktende ist untersagt.
  • Die Öffnungszeiten sind:

Donnerstag, 16 bis 20 Uhr

Freitag, 16 bis 21 Uhr    

Samstag, 16 bis 21 Uhr
Sonntag, 14 bis 20 Uhr 

  • Falsche oder unvollständige Angaben auf dem Anmeldeformular sowie das Nichteinhalten des angemeldeten Warenangebots können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  • Das Aufstellen von Verkaufsstellen u. ä. außerhalb der genehmigten Standfläche ist ausdrücklich untersagt.
  • Rettungs- und Privatwege (z.B. private Einfahrten) sind permanent freizuhalten.
  • Während der Öffnungszeiten dürfen keine Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände geparkt/abgestellt werden.

 

Hütten & Standplätze

  • Das Anbringen von Nägeln außerhalb der Hütten sowie das Bohren in Kopfsteinpflaster sind untersagt. Entstehende Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Die Hütten sind nicht diebstahlgesichert. Der Marktplatz wird von Donnerstag bis Montag jeweils von 21 Uhr bis 8 Uhr morgens von einer autorisierten Firma überwacht.
  • Die Hütten, Elektroleitungen, Lampen und alle weiteren zur Verfügung gestellten Gegenstände sind gesäubert dem Nachmieter zu überlassen. Nach Räumung sind die Hütten abgesperrt zu übergeben. Alle Nägel sind zu entfernen, Grünzeug, Dekoration etc. müssen nach jedem Hüttenwechsel komplett entfernt werden.
    In jedem Fall muss der letzte Hüttenbetreiber die Hütte bis Montag 12:00 Uhr komplett leer und gesäubert übergeben haben. Bei Nichtbeachtung wird ein Betrag von mind. 50,-€ fällig.

 

Getränke- und Speisenausgabe // Offenes Feuer

  • Bei Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist §12 GastG zu beachten (bei Ausschank von Alkohol ist ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes erforderlich. Der Antrag ist selbstständig beim Ordnungsamt einzureichen und zu beantragen. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.stadt-roth.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Formulare/Gestattungsantrag-leer.pdf).  Zudem sind die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechtes zu beachten (siehe Merkblatt über die Abgabe von Speisen und Getränken auf Märkten), im Besonderen das Vorhalten eines Handwaschbeckens. 
  • Soweit von den Teilnehmenden Gas oder feste Brennstoffe verwendet werden, sind geeignete Feuerlöscher bereit zu stellen.
  • Bei Verwendung von Flüssiggas in Küchen, Imbissen und Buden darf bei Einzelflaschen-Anlagen nur der Tagesbedarf gelagert werden. Mehrflaschen-, Gastank- oder Batterieanlagen sind hiervon ausgenommen. Die Anlagen müssen den Unfallverhütungsvorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechen. Die Inbetriebnahme ist nur nach erfolgreicher, dokumentierter Prüfung durch einen Sachkundigen vor Ort gestattet. Zudem ist nach jedem Flaschenwechsel eine Dichtigkeitsprüfung vom Anlagenbetreiber vorzunehmen.
  • Die Verwendung von Einweggeschirr/-bechern etc. ist gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 26.05.2021 unzulässig. Die Stadt Roth bietet einen Spülservice mit einer Industriespülmaschine an, die sich in der Nähe des Marktes befindet. Details entnehmen Sie bitte dem Lageplan. Pro Spülgang wird eine geringe Gebühr verlangt. Es passen die gängigen 500x500 mm Spülkörbe für Industriespümaschinen. Wir weisen darauf hin, dass nur eine Spülmaschine vorhanden ist und dass über diese auch die Glühweintassen gespült werden. Spülkörbe für die Glühweintassen sind ausreichend vorhanden. Spülkörbe für Geschirr und Besteck sind jedoch nur in geringer Zahl verfügbar und sollten selbst mitgebracht werden. Sollten Sie mit einem hohen Durchlauf an Geschirr rechnen, bitten wir Sie, ausreichend Geschirr als Reserve einzuplanen, da wir nicht garantieren können, dass wir Ihren Spülauftrag sofort erledigen können.
  • In den stadteigenen Buden darf weder gegrillt noch frittiert werden. Hierfür muss außerhalb der Bude eine Freifläche eingeplant werden (nur in Absprache mit dem Veranstalter).
  • Bei Einsatz von Grill, Wok, Pfannen oder Fritteusen ist eine Abdeckung des Bodenbereichs erforderlich (z.B. mittels Malerflies), damit keine Fettspritzer auf das Pflaster gelangen.  Entstehende Reinigungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Beim Ausschank alkoholischer Getränke sind die geltenden Jugendschutzregelungen nach §9 JuSchG einzuhalten. Jeder Standbetreiber mit Alkoholausschank muss nach §3 JuSchG einen deutlich lesbaren und gut sichtbaren Aushang zum Jugendschutzgesetz vorweisen (beim Veranstalter erhältlich).
  • Für den Ausschank von Getränken ist der auf dem Hütten-Treffen im März 2015 einstimmig beschlossene Mindestpreis zu beachten: Glühwein 2,50 € / Kinderpunsch 1,50 € pro Tasse
  • Zur Ausgabe von Heißgetränken werden von Seiten der Stadt Glühweintassen zur Verfügung gestellt. Die Glühweintassen werden gegen ein Pfandgeld ausgegeben (kostenfrei). Der Pfandwert wird auf 2,50€ festgelegt.
  • Zur Reinigung der Glühweinbecher wird seitens der Stadt ein Spülservice eingerichtet, der für einen Festbetrag pro Spülgang genutzt werden kann.
  • Es sind ausschließlich Biere und alkoholfreie Getränke der „Privatbrauerei Hofmühl“ auszuschenken.
  • Warmes Wasser steht über einen Durchlauferhitzer im aufgestellten Container vor der Post (hinter der Bühne) zur Verfügung. Dieser ist zu den Öffnungszeiten des Christkindlesmarktes geöffnet und für jeden frei zugänglich.

 

Glühweintassen

  • Seit 2016 stellt die Stadt Roth eigene Glühweintassen zur Verfügung. Um ein einheitliches Bild zu schaffen, sind bei Ausgabe von Glühwein, Punsch o.Ä. ausschließlich diese zu nutzen.
  • Die Glühweintassen werden den Teilnehmern kostenfrei, gegen ein Pfandgeld, ausgegeben. Das Pfand pro Tasse wird auf 2,50€ festgelegt. Die Tassen werden als Einheit in einem Korb ausgegeben. Ein Korb enthält 20 Tassen = 50,-€ Pfand pro Korb.
  • Die Stadt Roth stellt einen Spülservice zur Verfügung.

 

Müllentsorgung

  • Es wird um permanente und konsequente Entsorgung von Verpackungsmaterial und Abfällen gebeten. Rest- und Papiermüll sind nach Veranstaltungsende gebündelt außerhalb der Hütte zu platzieren. Die Abholung erfolgt durch den städtischen Bauhof. Glasflaschen, Friteusenfett und weiterer Sondermüll müssen selbst entsorgt werden.
  • Abwasser ist ausschließlich im dafür vorgesehenen Abwasserschacht zu entsorgen.

 

 

Dekoration

  • Um die von allen gewünschte festliche Stimmung zu schaffen, bitten wir Sie, für entsprechende Dekoration der Stände zu sorgen und Ihre Produktpalette dem Anspruch des Christkindlesmarktes anzupassen. 
  • Tannengrün zur Dekoration wird von Seiten der Stadt Roth zur Verfügung gestellt.

 

 

Elektroinstallation

  • Die Kapazitäten der elektrischen Leitungen am Marktplatz sind begrenzt. Je Hütte steht ein Verbrauchswert von max. 7 kW zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis, dass zum Heizen der Hütte nur je ein Heizlüfter verwendet werden darf. Nicht benötigte Verbraucher wie Waffeleisen und Kaffeemaschinen sind bei Nichtgebrauch abzuschalten.
  • Sämtliche technischen Geräte sind vor Inbetriebnahme auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und müssen den Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
  • Kabeltrommeln sind vollständig abzurollen. Steckdosen/Stecker sind zu prüfen und ggf. zu säubern (Kondenswasser). Es ist sicherzustellen, dass keine Gegenstände (z.B. Holzpaletten, Hütten etc.) auf den Stromkabeln stehen.
  • Die von der Stadt zur Verfügung gestellten Neonröhren dürfen nicht mit Klebebändern versehen werden. Eine sachgerechte Lagerung und Säuberung bei Übergabe ist zu beachten.

 

MERKBLATT // "Mehrweg statt Einweg"

 

Mehrweg nutzen – Umwelt schützen!


Die Stadt Roth hat in ihrer Stadtratssitzung vom 26. Mai 2021 den Beschluss gefasst, bei eigenen Veranstaltungen komplett auf Einweggeschirr zu verzichten und ausschließlich Mehrweggeschirr zu nutzen. Ein richtiger Schritt auf dem Weg zu weniger Müll.
Müll, der erst gar nicht entsteht, verursacht keine Probleme und muss nicht aufwendig entsorgt werden. Vermeiden ist die Devise!
Deshalb bitten wir auch alle Veranstalter, Händler oder Privatpersonen uns dies gleich zu tun und bei Feierlichkeiten oder Veranstaltungen auf Mehrweggeschirr zu setzen.
Auf diesem Merkblatt haben wir Ihnen einige Anbieter von Spülmobilen und Mietgeschirr sowie wissenswerte Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei der Organisation Ihrer Veranstaltung helfen sollen.


ANBIETERÜBERSICHT:
Geschirr- und Spülmobile Thomas Leng
Gewerbepark Hügelmühle 28, 91174 Spalt
Tel. 0170/2823427
www.geschirrmobile-leng.de
Angebot: 10 Spül- und Geschirrmobile, tragbare Industriespülmaschinen und Leihgeschirr

 

ARNOLD GmbH
Gewerbepark 6
91785 Pleinfeld am Brombachsee
Telefon: 09144 / 340
www.arnold-eventtechnik.de/arnold-eventequipment/
Angebot: Geschirrmobil


Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Roth
Traubengasse 13, 91154 Roth
Tel. 09171-63886
www.roth.bund-naturschutz.de
Angebot: 150 Gedecke zum Verleih

 

Kreisjugendring Roth
Weinbergweg 4, 91154 Roth
Tel. 09171/81-4600
www.kjr-roth.de
Angebot: Mietgeschirr und Spülmobil


Neben dem Verzicht auf Einweggeschirr hat sich die Stadt Roth bereits 2020 dazu entschieden, sämtliche Flyer und Plakate für Veranstaltungen etc. auf umweltfreundlichem Papier drucken zu lassen. Schließen Sie sich an – denn umso größer die Nachfrage, umso besser, vielfältiger und kostengünstiger werden die Angebote.

Wissenswertes


Mit dem Beschluss, auf Einweggeschirr zu verzichten, wird unsere Stadt sauberer und wir sparen uns mühsames Reinigen von Straßen, Plätzen und Parkanlagen. Wir schonen die Umwelt durch das Vermeiden von Unrat, der auch in die Böden und Meere gelangt und dort Flora und Fauna beeinträchtigt. Denn nicht jeder entsorgt seine Abfälle immer ordnungsgemäß über Mülleimer. Und jeder von uns kennt Bilder von vermüllten Stränden mit verstorbenen Tieren.


Sind Einwegalternativen aus Bambus o.Ä. besser?
Nicht nur das ab 3. Juli 2021 verbotene Einweggeschirr aus Plastik verursacht Müll, sondern auch jegliche anderen Einwegvarianten aus natürlichen Rohstoffen wie z.B. Bambus. Auch  enthalten diese oft bedenklichen Stoffe, die die Gesundheit schädigen können. „Insbesondere Melamin- oder Harnstoff-Formaldehyd-Harze dienen als formgebende Bestandteile – zerkleinerte Bambus-, Maisˇoder Speisestärke wird vielfach nur als Füllstoff zugesetzt", erklärt dazu Dr. Janina Willers, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Ob bedenkliche Stoffe enthalten sind, und wie hoch der Bambusanteil an den Produkten ist, können Verbraucher meist nicht erkennen. Recycelbar sind diese Produkte wegen ihres hohen Kunststoffanteils allesamt nicht.“ Auch dürfen diese Produkte nicht über den Biomüll entsorgt werden, sondern gehören zum Restmüll. Biologisch abbaubar sind sie nicht.


Abfall-Bilanz von To-Go-Verpackungen
Leider sind wir noch nicht auf dem richtigen Weg, im Gegenteil, unser ständig steigender Konsum verursacht Jahr für Jahr mehr Müll. Auch im Bereich der Gastronomie ist dies der Fall: „Stündlich werden allein rund 320.000 Einweg-Becher für heiße Getränke in Deutschland verbraucht - davon bis zu 140.000 To-Go-Becher, so das Bundesumweltministerium. Die Abfall-Bilanz von Einweggeschirr und To-Go- Verpackungen betrug im Jahr 2017 mehr als 346.000 Tonnen, ergab eine Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung. Die Menge der Kunststoffabfälle insgesamt stieg laut Umweltbundesamt zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen. Das war bisher Höchststand.“


Wir würden uns also sehr freuen, wenn Sie sich der Initiative der Stadt Roth anschließen würden und Ihre Veranstaltung, Ihre Feier ausschließlich mit Mehrweg-geschirr durchführen würden.

 

Interessante Informationen rund um das Thema Plastik, Plastikmüll und Plastikkonsum:

  •  „Plastikatlas“ der Heinrich Böll Stiftung (kostenfrei zum Bestellen oder Herunterladen): https://www.boell.de/de/plastikatlas
  • Umweltbundesamt (https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallvermeidung#ressourcenschonung-und-schutz-von-mensch-und-umwelt)

Quellen:
• https://www.oekotest.de/essen-trinken/Warnung-vor-Bambusbechern-Sie-sind-haeufig-ein-Gesundheitsrisiko-Test-von-Bambus-Geschirr-Krebsverdaechtige-Schadstoffe_10742_1.html
• https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/einwegplastik-wird-verboten-1763390 Stand 30.06.2021

Datenschutzhinweise

Mit Absenden werden Ihre Daten an unser System übermittelt. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit der Antragsübersicht. (Dies kann einige Zeit dauern)

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint