Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre


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Angaben Antragsteller


Gemäß § 36 Abs. 2 | § 42 Abs. 3 | § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) widerspreche ich der Übermittlung folgender Daten (bitte Zutreffendes ankreuzen):


Hinweise:

Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und bedarf auch keiner Begründung.
 

Eine bereits bestehende Übermittlungssperre muss nicht erneuert werden. Diese bleibt vielmehr bis zu einem ausdrücklichen Widerruf durch den Inhaber der Sperre in vollem Umfang bestehen.