WEITERE HINWEISE ZUR ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG
an die Eltern bzw. den/die Sorgeberechtigte(n)
Das Kind muss grundsätzlich bei Antragstellung anwesend sein.
Das Kind muss für alle Dokumente ab dem 10. Lebensjahr selbständig den Antrag im Bürgerbüro unterschreiben!
Beim Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses sowie eines Personalausweises werden von Kindern ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke erfasst!
Bei der Beantragung ist die Vorsprache mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich!
Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes nur gemeinsam handeln. Daher ist der Antrag für das neue Ausweisdokument grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, ist die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils (Zustimmungserklärung) und dessen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, ist die Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes vorzulegen.
Ist ein Elternteil allein berechtigt, das Sorgerecht (insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht) für das Kind auszuüben, ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu führen (z.B. durch Bescheinigung des Jugendamtes – Negativbescheinigung, Gerichtsurteile etc.).
Mitzubringende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- bisheriges Ausweisdokument des Kindes (sofern vorhanden)
- ein aktuelles digitales biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsnachweis (Sorgerechtsbeschluss) bei nur einem Sorgeberechtigten
Gebühren (Bar- und Kartenzahlung möglich):
- 37,50 Euro für die Ausstellung eines Reisepasses
- 69,50 Euro für die Ausstellung eines Express-Reisepasses
- 27,60 Euro für die Ausstellung eines Personalausweises
- 10,00 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises