Diese Anfrage ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der bereitszutellenden Unterlagen.
Die Gebühr ist fällig innerhalb der mit der Rechnungslegung festgesetzen Zahlungsfrist.
Unter Umständen ist es erforderlich, die Daten bei einem externen Dienstleister vervielfältigen oder einscannen zu lassen. Die in diesem Rahmen entstehenden Kosten übernimmt der Rechnungsempfänger.