Regelungen für die Nutzung eines Gartenwasserzählers
Allgemeines:
Für die Benutzung der Entwässerungsanlage (Kanal) wird eine Einleitungsgebühr in Höhe von 3,40 Euro je cbm Abwasser erhoben. Als Berechnungsgrundlage dient der Zählerstand des Hauptwasserzählers. Der Gartenwasserzählerverbrauch wird vom Hauptwasserzähler- verbrauch abgezogen. Der somit noch verbleibende Verbrauch wird als Schmutzwassergebühr jährlich zum 31.12. abgerechnet. Ein Abrechnungsbescheid mit Festsetzung der künftigen Vorauszahlungen geht Ihnen jährlich zu.
Am Ende des Jahres erhalten Sie durch die Stadt Roth eine Ablesekarte, mit der Sie uns nur den Zählerstand von der Gartenwasseruhr mitteilen. Dabei ist zu beachten, dass nur die schwarzen Zahlen abgelesen werden, NICHT die roten Zahlen. Der Hauptzähler wird durch den jeweiligen Zweckverband oder die Stadtwerke abgelesen.
Installation des geeichten Gartenwasserzählers:
§ 10 Absatz 3 Satz 1 und 2 der aktuellen BeiGebSEntwS – BGS/EWS
Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat.
Das heißt, der geeichte Gartenwasserzähler muss grundsätzlich frostsicher, innerhalb eines Gebäudes, in die nach außen führende Gartenwasserleitung fest eingebaut werden. Dabei dürfen keine weiteren Abzweige oder Anschlussmöglichkeiten zwischen Gartenwasserzähler und dem außerhalb des Gebäudes liegenden Gartenwasserhahnes vorhanden sein. Der Stadt Roth steht es jederzeit frei, den Einbau auf seine Richtigkeit zu überprüfen.
Zählerwechsel / Stilllegung des Zählers:
Nach sechs Jahren Eichfrist, oder aber auch bei Defekt des Zählers, muss der Gartenwasserzähler ausgetauscht werden.
Dabei muss bei Wechsel des Zählers der Endstand des alten Zählers, das Ausbaudatum, die neue Zählernummer, das Einbaudatum, der Zählerstand des neuen Zählers, sowie das Eichjahr schriftlich mitgeteilt werden. Verwenden Sie hierfür bitte dieses Online-Formular. Sollten Sie den Gartenwasserzähler dauerhaft stilllegen, so ist uns dies ebenfalls schriftlich über das Online-Formular, samt Zählerstand und Stilllegungsdatum vorzulegen.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne während der üblichen Dienstzeiten kontaktieren. Diese sind Mo. – Fr.: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr, Di. und Do.: 13.30 Uhr – 17.00 Uhr.
Tel.: 09171 848-245, E-Mail: gebuehren@stadt-roth.de