Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung
Marktfestsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)
Erreichbarkeit wähernd der Veranstaltung muss gegeben sein, sofern der Antragsteller auch Veranstalter ist.
Art der Veranstaltung
Ein maßstabsgetreuen Lagenplan ist vorzulegen - siehe Seite 4
Versicherungsschutz (Haftpflicht für Veranstaltungen)
Nachweise zum Haftpflichtversicherungsschutz Ihrer Veranstaltung sind beizufügen, siehe Seite 4.
Erwartete Besucheranzahl
Bei Privatgrund / in geschlossenen Räumen
Speise und Getränke
Falls ja, Sortimentsliste beifügen - siehe Seite 4
Bei Alkoholverkauf ist die Beantragung einer zusätzlichen gaststättenrechtlichen Gestattung erforderlich.
Plakatierung
Bei Plakatierung ist die Beantragung einer Plakatiergenehmigung erforderlich.
Emissionen
Gegebenenfalls kann die Vorlage eines Lärmgutachtens erfoderlich sein.
Bitte benennen Sie hier Ihre Anbieter / Aussteller
Es sind mindestens 12 gewerbliche Teilnehmer (Gastronomiestände ausgenommen) nachzuweisen
Nachfolgende Unterlagen sind für Ihren Antrag auf Marktfestsetzung zusätzlich einzureichen:
Sie können die erforderlichen Unterlagen hier hochladen oder nachträglich beim Sachbearbeiter einreichen.
Datenschutzhinweise