Als Mitarbeiter/in der Stadt Roth haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeits- oder Dienstunfähigkeit (Krankmeldung) digital an die Personalabteilung der Stadt Roth zu senden. Dies ist ebenfalls für die Anzeige eines Arbeits- bzw. Dienstabbruchs oder die Aufnahme der Arbeit bzw. des Dienstes (Gesundmeldung) nach einer Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit möglich.
Nach Erhalt der von Ihnen digital übermittelten Daten erfolgt, sofern eine ärztliche Arbeitsunfähigkeit festgestellt bzw. mitgeteilt wurde, der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Stadt Roth bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass, sofern Sie privatversichert sind, nach wie vor ein Nachweis der ärztlich festgestellten Dienstunfähigkeit von Ihnen benötigt wird. Hierzu nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Dateianlage zur digitalen Meldung.
Für mögliche Nachfragen bewahren Sie bitte das Original Ihrer Arbeits- oder Dienstunfähigkeitsbescheinigung mindestens ein Jahr auf.
Die digitale Meldung Ihrer Arbeits- oder Dienstunfähigkeit an die Personalverwaltung entbindet Sie nicht, sich unverzüglich beim direkten Vorgesetzten arbeits- bzw. dienstunfähig zu melden!