all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Anmeldung "AbendROTH - Kunst. Kultur. Shopping."

 

Freitag, 25. September 2026, 17 bis 22 Uhr

Anmeldeschluss: 28.07.2026

Ihre Daten

Hinweis:

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist pro Geschäft/Stand eine Teilnahmegebühr von 50,00 € zu entrichten. Gemeinnützige, soziale oder kulturelle Einrichtungen sind von der Teilnahmegebühr ausgenommen.

Angaben für das Programmheft

Hinweis:

 

Diese Angaben werden im Programmheft veröffentlicht. Die Informationen müssen bis spätestens 28.07.2026 vorliegen.

Allgemeine Hinweise

  • Die Teilnahmegebühr von 50,- € ist für Gewerbetreibende verpflichtend. Gemeinnützige, soziale oder kulturelle Einrichtungen sind von der Teilnahmegebühr ausgenommen.
     
  • Foodtrucks und ein musikalisches Rahmenprogramm werden zentral von der Stadt Roth organisiert. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Aktionen Speisen und Getränke anbieten oder Live-Musik spielen wollen, geben Sie dies bitte auf Ihrer Anmeldung explizit an und stimmen Sie ggf. notwendige Genehmigungen mit dem Ordnungsamt ab.
     
  • Die Teilnehmer sind angehalten das Motto der Veranstaltung „AbendROTH“ nach Möglichkeit in ihrer Schaufensterdekoration aufzugreifen. Eine rote Beleuchtung der Geschäfte ist wünschenswert.
     
  • Die Kosten für die Außenbeleuchtung der Ladenlokale und Einrichtungen sind von den Betreibern eigenständig zu tragen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Kontakt für die Miete eines Strahlers. Der Auf- und Abbau wird in Eigenregie der Betreiber durchgeführt.
     
  • Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Veranstalter (Stadt Roth).
     
  • Der von Ihnen betriebene Stand muss während der gesamten Öffnungszeit besetzt sein.
     
  • Den Anweisungen des Veranstalters und/oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
     
  • Falsche oder unvollständige Angaben auf dem Anmeldeformular sowie das Nichteinhalten des angemeldeten Warenangebots können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
     
  • Rettungs- und Privatwege (z.B. private Einfahrten) sind permanent freizuhalten.
     
  • Elektro- und Wasserleitungen sind mittels Kabelbrücken o.Ä. abzudecken (Stolperfalle!). Bei Unfällen gilt das Verursacherprinzip, das heißt, der Verursacher haftet für alle Schäden und Unfallfolgen.
     
  • Die Verankerung von Pavillons oder weiteren Aufbauten im Kopfsteinpflaster ist untersagt. Entstehende Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
     
  • Während der Öffnungszeiten dürfen keine Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände geparkt/abgestellt werden.
     
  • Verpackungsmaterialien und Abfälle sind vom Standbetreiber selbst zu entsorgen.
     
  • Bei Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist §12 GastG zu beachten (ggf. Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes erforderlich).  Zudem sind die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechtes zu beachten (siehe Merkblatt über die Abgabe von Speisen und Getränken auf Märkten), im Besonderen das Vorhalten eines Handwaschbeckens.
     
  • Bei offenem Feuer ist ein amtlich zugelassener, geeigneter Feuerlöscher vorzuhalten.
     
  • Die Verwendung von Einweggeschirr/-bechern etc. ist aus Gründen des Umweltschutzes unzulässig.
     
  • Bei Einsatz von Grill, Wok, Pfannen oder Fritteusen ist eine Abdeckung des Bodenbereichs erforderlich (z.B. mittels Malerflies), damit keine Fettspritzer auf das Pflaster gelangen.  Entstehende Reinigungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
     
  • Auf öffentlichen Flächen im Innenstadtbereich sind ausschließlich Biere und Getränke der „Privatbrauerei Hofmühl“ auszuschenken.
     
  • Jeder Standbetreiber mit Alkoholausschank muss einen Aushang zum Jugendschutzgesetz vorweisen.
     
  • Die Kapazitäten der elektrischen Leitungen sind begrenzt. Die auf dem Stromformular angegeben Verbrauchswerte sind einzuhalten. Die Nichtbeachtung kann zur Schließung des Standes führen. Sämtliche technischen Geräte sind vor Inbetriebnahme auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und müssen den Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die anzuschließenden Geräte auf Ordnungsmäßigkeit und einwandfreie Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er haftet gegenüber der Stadt Roth für alle Schäden, die an den überlassenen Einrichtungen und Geräten durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrags entstehen. Der Antragsteller stellt die Stadt Roth von etwaigen eigenen Haftungsansprüchen und Haftungsansprüchen Dritter frei. Die Haftung der Stadt Roth bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt von diesem Verzicht unberührt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für unsachgemäße Anschlüsse der Verbraucher sowie für Folgeschäden z.B. bei Stromausfall durch Überlastung von der Stadt Roth keine Haftung übernommen wird. Der Antragsteller hat sich an die beantragte Anschlussleistung zu halten, mit stichprobeartigen Kontrollen ist zu rechnen. Bei grob fahrlässigem Verhalten kann eine Abmahnung bzw. der Ausschluss aus dem Stromversorgungnetz erfolgen. 

Datenschutzhinweise:

 

 

,den 28.07.2026 


Stadt Roth

Stadtmarketing
Kirchplatz 4
91154 Roth

Telefon: 09171 848-187

Fax: 09171 848-169

E-Mail: mark.bartholl@stadt-roth.de

Internet: www.stadt-roth.de

Ust.-IdNr: DE 133 55 21 31


Privacy
Imprint