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Rückmeldung zur Kommunalwahl am 08.03.2026
sowie zur eventuellen Bürgermeisterstichwahl am 22.03.2026

Persönliche Angaben

Die Angabe einer Telefonnummer, über die Sie auch tagsüber erreichbar sind, ist für uns (u.a. zur Abstimmung Ihrer Einsatzsatzzeit) unerlässlich.

E r k l ä r u n g

Ich verpflichte mich zur unparteiischen Wahrnehmung und ordnungsgemäßen Ausübung des mir übertragenen Amtes, sowie zur Verschwiegenheit über alle mir während der amtlichen Tätigkeit bekanntwerdenden Tatsachen und zur Wahrung des Wahlgeheimnisses.


Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können Wahlberechtigte nur ablehnen, die glaubhaft versichern, dass sie aus Fürsorge für ihre Familie oder dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.

E r k l ä r u n g

Ich verpflichte mich zur unparteiischen Wahrnehmung und ordnungsgemäßen Ausübung des mir übertragenen Amtes, sowie zur Verschwiegenheit über alle mir während der amtlichen Tätigkeit bekanntwerdenden Tatsachen und zur Wahrung des Wahlgeheimnisses.


Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können Wahlberechtigte nur ablehnen, die glaubhaft versichern, dass sie aus Fürsorge für ihre Familie oder dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.

E r k l ä r u n g

Ich nehme das Wahlehrenamt an:

Ich verpflichte mich zur unparteiischen Wahrnehmung und ordnungsgemäßen Ausübung des mir übertragenen Amtes, sowie zur Verschwiegenheit über alle mir während der amtlichen Tätigkeit bekanntwerdenden Tatsachen und zur Wahrung des Wahlgeheimnisses.


Ich lehne das Wahlehrenamt ab:

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können Wahlberechtigte nur ablehnen, die glaubhaft versichern, dass sie aus Fürsorge für ihre Familie oder dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können Wahlberechtigte nur ablehnen, die glaubhaft versichern, dass sie aus Fürsorge für ihre Familie oder dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.


Stadt Roth

Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Wahlamt
Kirchplatz 4
91154 Roth

 

Telefon: 09171 848-318

Fax: 09171 848-339

E-Mail: buergerbuero@stadt-roth.de

Internet: www.stadt-roth.de


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