Welche Ferientermine von den Horten abgedeckt werden können, hängt von den jeweiligen Schließzeiten der Horte ab, die aktuell noch nicht feststehen.
Eine verbindliche Bestätigung Ihrer Anmeldung kann erst nach der gesetzlichen Meldefrist zur Anmeldung der Ferienbetreuung zum 30. April 2026 erfolgen.
(siehe auch https://www.stadt-roth.de/bildung-soziales/schulen/ferienbetreuung)