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zur Ausleihe der Buttonmaschine
des Jugendhauses

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Informationen zur Ausleihe

Preise:

Die einmalige Leihgebühr für die Buttonmaschine liegt bei 15 Euro. Pro Button kommen noch 0,30 Euro dazu.

Buttons, welche nicht verbraucht wurden, werden zurückgenommen und nicht mit abgerechnet. 

Entleihbedingungen:

  1. Der Entleiher verpflichtet sich, die entliehenen Gegenstände schonend und sachgerecht zu behandeln. Für grob fahrlässige Beschädigung haftet der Entleiher in Höhe der Reparaturkosten.
  2. Sämtliches Entleihgut ist ordnungsgemäß und in sauberem Zustand wieder abzuliefern. Entstandene Schäden sind unaufgefordert bei der Rückgabe zu melden.
  3. Der Verleiher haftet nicht für etwaige Unfälle, die mit dem Entleihgut passieren.
  4. Die Ausgabe des Entleihgutes erfolgt nur gegen Unterschrift durch den Entleiher oder Abholer, der damit die Bedingungen anerkennt.

Abholung des Ausleihgegenstands:
Bitte stimmen Sie die Abholung des Ausleihgegenstands immer rechtzeitig vorher telefonisch unter 09171 848-800 mit den Mitarbeitern des Jugendhauses ab. 

Datenschutzhinweis:


Stadt Roth

c/o Jugendhaus

Neues Gäßchen 3
91154 Roth

Telefon: 09171 848-800

Fax: 09171 848-810

E-Mail: info@jugendhaus-roth.de

Internet: www.jugendhaus-roth.de

Ust.-IdNr: DE 133 55 21 31


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