Anmeldung 44. Altstadtfest
Sonntag, 13. September 2026 11:00 bis 18:00 Uhr

Ansprechpartner

Bitte teilen Sie uns mit, unter welcher Telefonnummer wir Sie bei Rückfragen während der üblichen Geschäftszeiten erreichen dürfen.

Bitte teilen Sie uns eine Mobiltelefonnummer mit, unter der Sie am Veranstaltungstag sowie während der Auf- und Abbauphase dauerhaft erreichbar sind. Auf diese Mobiltelefonnummer werden im Notfall auch sicherheitsrelevante Informationen während der Veranstaltung per SMS versendet.
 

Bitte beachten Sie, dass dies ein Pflichtfeld ist und eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung darstellt.

Art der Beteiligung (Mehrfachauswahl möglich)

Informationen zum Stand (Mehrfachauswahl möglich)

 

Art des Standes:

Pavillon/Zelt

 

Art des Standes:

eigene Hütte

 

Art des Standes:

Biertischgarnituren

 

Art des Standes:

Kühlanhänger

Hinweis:

Bitte füllen Sie die Anmeldeunterlagen sorgfältig und vollständig aus. Aufgrund verschiedener Baustellen im Stadtgebiet benötigen wir Ihren genauen Platzbedarf und die gewünschte Standgröße, sowie die Straße und Hausnummer, an der Sie stehen möchten. Anmeldungen mit Angaben wie "so wie in den Vorjahren" können wir aus sicherheitstechnischen Gründen leider nicht mehr annehmen.

Auf- und Abbauzeiten

Wichtige Information:

Der Auf- und Abbau ist grundsätzlich nur sonntags möglich. In besonderen Fällen können Ausnahmen beantragt werden. Diese sind hier anzugeben und werden vom Veranstalter geprüft. Sofern die Ausnahme genehmigt wird, erfolgt eine schriftliche Bestätigung.

Hinweis: Bei Abgabe von alkoholischen Getränken fallen Gestattungsgebühren durch das Ordnungsamt an.

Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen.

Werden folgende Optionen mit angeboten?

Hinweis: Bitte teilen Sie uns Ihre Programmpunkte rechtzeitig mit, damit wir diese in unsere Planung aufnehmen und im Programmflyer berücksichtigen können. Bei fehlenden oder verspäteten Angaben können wir nicht garantieren, dass Ihr Beitrag in die Programmplanung aufgenommen oder im Flyer veröffentlicht wird. 

Datenschutzhinweise:

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Allgemeine Bedingungen: 

  • Die Vergabe der Standplätze obliegt dem Veranstalter (Stadt Roth).
  • Das Aufstellen von Verkaufsstellen u. ä. außerhalb der genehmigten Standfläche ist untersagt.
  • Während der Öffnungszeiten dürfen keine Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände geparkt/abgestellt werden.
  • Der von Ihnen betriebene Stand muss während der gesamten Öffnungszeit besetzt sein. Der Beginn des Abbaus vor Veranstaltungsende ist untersagt.
  • Die Anweisungen des Veranstalters (Stadt Roth) und/oder seiner Beauftragten, der Veranstaltungsleiter oder des beauftragten Ordnungsdienstes sind unverzüglich zu befolgen. 
  • Es sind ausschließlich Biere und Getränke der „Privatbrauerei Hofmühl“ auszuschenken.
  • Falsche oder unvollständige Angaben auf dem Anmeldeformular sowie das Nichteinhalten des angemeldeten Warenangebots können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  • Rettungs- und Privatwege (z.B. private Einfahrten, Gebäudeeingänge, Hofeinfahrten) sind permanent freizuhalten.
  • Löschwasserentnahmestellen wie z.B. Hydranten, insbesondere Unterflurhydranten müssen weiterhin zugänglich und verwendbar sein.
  • Die Verankerung von Pavillons oder weiteren Aufbauten im Kopfsteinpflaster ist untersagt. Entstehende Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Die Kapazitäten der öffentlichen Strom-/Wasseranschlüsse sind begrenzt und müssen im Vorfeld mit der Anmeldung eingereicht und durch den Veranstalter genehmigt werden.
  • Wasserleitungen, Kabeltrommeln und Verlängerungen sind selbst mitzubringen. Kabeltrommeln sind vollständig abzurollen. Steckdosen/Stecker sind zu prüfen und ggf. zu säubern (Kondenswasser). Es ist sicherzustellen, dass keine Gegenstände (z.B. Holzpaletten, Hütten etc.) auf den Stromkabeln stehen.
  • Elektro- und Wasserleitungen sind mittels Kabelbrücken o.Ä. abzudecken (Stolperfalle!). Bei Unfällen gilt das Verursacherprinzip, das heißt, der Verursacher haftet für alle Schäden und Unfallfolgen.
  • Sämtliche technische Geräte sind vor Inbetriebnahme auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und müssen den Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
  • Bei Einsatz von Grill, Pfannen oder Fritteusen ist eine Abdeckung des Bodenbereichs erforderlich (z.B. mittels Malerflies), damit keine Fettspritzer auf das Pflaster gelangen.  Entstehende Reinigungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Das Entsorgen von Grillkohle im Veranstaltungsmüll ist untersagt. Verwendete Grillkohle ist eigenständig mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Soweit von den Teilnehmenden Gas oder feste Brennstoffe verwendet werden, sind geeignete Feuerlöscher bereit zu stellen.
  • Bei Verwendung von Flüssiggas in Küchen, Imbissen und Buden darf bei Einzelflaschen-Anlagen nur der Tagesbedarf gelagert werden. Mehrflaschen-, Gastank- oder Batterieanlagen sind hiervon ausgenommen. Die Anlagen müssen den Unfallverhütungsvorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechen. Die Inbetriebnahme ist nur nach erfolgreicher, dokumentierter Prüfung durch einen Sachkundigen vor Ort gestattet. Zudem ist nach jedem Flaschenwechsel eine Dichtigkeitsprüfung vom Anlagenbetreiber vorzunehmen.
  • Bei der Abgabe von Lebensmitteln sind die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechtes zu beachten (siehe Merkblatt über die Abgabe von Speisen und Getränken auf Märkten), im Besonderen das Vorhalten eines Handwaschbeckens und die Nutzung von Trinkwasserschläuchen.
  • Bei Abgabe von alkoholischen Getränken ist §12 GastG zu beachten (ggf. Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes erforderlich, Download: https://www.stadt-roth.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Formulare/Gestattungsantrag-leer.pdf)
  • Die Verwendung von Einweggeschirr/-bechern etc. ist aus Gründen des Umweltschutzes unzulässig.
  • Den teilnehmenden Parteien ist Wahlwerbung untersagt.


Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vor Ort stichprobenartig kontrolliert. Bei Verstößen droht die Schließung des Standes.

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

MERKBLATT // "Mehrweg statt Einweg"

 

Mehrweg nutzen – Umwelt schützen!


Die Stadt Roth hat in ihrer Stadtratssitzung vom 26. Mai 2021 den Beschluss gefasst, bei eigenen Veranstaltungen komplett auf

Einweggeschirr zu verzichten und ausschließlich Mehrweggeschirr zu nutzen. Ein richtiger Schritt auf dem Weg zu weniger Müll. 

Müll, der erst gar nicht entsteht, verursacht keine Probleme und muss nicht aufwendig entsorgt werden. Vermeiden ist die Devise!

Deshalb bitten wir auch alle Veranstalter, Händler oder Privatpersonen uns dies gleich zu tun und bei Feierlichkeiten oder

Veranstaltungen auf Mehrweggeschirr zu setzen. Auf diesem Merkblatt haben wir Ihnen einige Anbieter von Spülmobilen und

Mietgeschirr sowie wissenswerte Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei der Organisation Ihrer Veranstaltung helfen sollen.


ANBIETERÜBERSICHT:


Geschirr- und Spülmobile Thomas Leng
Gewerbepark Hügelmühle 28, 91174 Spalt
Tel. 0170/2823427
www.geschirrmobile-leng.de
Angebot: 10 Spül- und Geschirrmobile, tragbare Industriespülmaschinen und Leihgeschirr
 

ARNOLD GmbH
Gewerbepark 6
91785 Pleinfeld am Brombachsee
Telefon: 09144 / 340
www.arnold-eventtechnik.de/arnold-eventequipment/
Angebot: Geschirrmobil


Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Roth
Traubengasse 13, 91154 Roth
Tel. 09171-63886
www.roth.bund-naturschutz.de
Angebot: 150 Gedecke zum Verleih
 

Kreisjugendring Roth
Weinbergweg 4, 91154 Roth
Tel. 09171/81-4600
www.kjr-roth.de
Angebot: Mietgeschirr und Spülmobil


Neben dem Verzicht auf Einweggeschirr hat sich die Stadt Roth bereits 2020 dazu entschieden, sämtliche Flyer und Plakate für Veranstaltungen etc. auf umweltfreundlichem Papier drucken zu lassen. Schließen Sie sich an – denn umso größer die Nachfrage, umso besser, vielfältiger und kostengünstiger werden die Angebote.

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Bestätigung Antragsteller

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Stadt Roth

Hauptamt

Sachgebiet Bildung, Kultur
Kirchplatz 4
91154 Roth

Telefon: 09171 848-0

Fax: 09171 848-419

E-Mail: info@stadt-roth.de

Internet: www.stadt-roth.de

Ust.-IdNr: DE 133 55 21 31


all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint